Ein Gewerbe in Stade anmelden

Viele Existenzgründer sehen sich einer Flut an Papieren gegenüber und oft wissen sie nicht genau, welche Genehmigungen eingeholt werden müssen und in welcher Reihenfolge. Das Gewerbeamt in Stade gibt hier gerne Auskunft, allerdings sollte man sich vorab selbst ein wenig informieren. Soll ein Gewerbe in Stade angemeldet werden, so sind dafür die gängigen Unterlagen zu beschaffen, die in Deutschland bei jeder Gemeinde vorgelegt werden müssen. Zudem sollten vorab aber einige Punkte geklärt werden, damit der Besuch beim Gewerbeamt nicht mit zusätzlichen Laufwegen endet.

Die notwendigen Unterlagen hängen von der Gewerbeart ab

In der Regel reicht ein gültiger Personalausweis zum Anmelden eines Gewerbes, aber auch eine Genossenschafts- oder Handelsregisterauszug kann notwendig werden. Bei einer KG, GmbH oder einer Offenen Handelsgesellschaft wird die Firma auch in der Gewerbeanmeldebescheinigung eingetragen und bei einer Gründung einer GbR muss in der Regel jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung auf seinen Namen vornehmen. Sollte eine Eintragung in die Handwerksrotte notwendig sein oder eine zusätzliche, gesonderte Erlaubnis wie beim Gaststättengewerbe notwendig sein, berechtigt die Gewerbeanmeldung nicht zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit. Unter den Bedingungen wird ein Gewerbebetrieb zugelassen und Unwissenheit schützt in diesem Fall nicht vor Strafe. Die IHK kann hier informieren und auch andere Stellen geben Auskunft. Vor allem bei der Eröffnung einer Gaststätte müssen neben der Gewerbeanmeldung viele andere Genehmigungen eingeholt werden und erst dann kann der Betrieb seine Türen für Gäste öffnen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Stade?

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung bewegt sich zwischen 20.- und 60.- Euro. Werden weitere Genehmigungen fällig, so erhöht sich mit ihnen auch die fällige Gebühr. Auch wenn nach einem Umzug das Gewerbe umgemeldet werden muss, wird eine Gebühr fällig, die ebenfalls zu entrichten ist, wenn ein Gewerbe umgeschrieben werden soll. In Paragraph 14 der Gewerbeordnung wurden alle Regelungen für die Anmeldung eines Gewerbes zusammengefasst und natürlich lässt sich dieser Paragraph auch online nachlesen.