Das Standesamt von Stade ist im historischen Rathaus in der Hökerstraße 8–10 untergebracht. Es ist zuständig für alle familiären Angelegenheiten wie Geburten und Eheschließungen, Namensgebung und -änderung, Austritt aus der Kirche, Bestellung von Urkunden sowie Sterbefälle. Im gleichen Gebäude ist auch das Trauzimmer untergebracht – ein Ort im festlichen Ambiente für den schönsten Tag im Leben.
Laut Gesetz muss die Geburt eines Kindes innerhalb einer Woche beim jeweiligen Standesamt angezeigt werden. Die Eltern erhalten für ihr Kind nicht nur eine Geburtsurkunde, sondern auch alle mit der Namensgebung oder -änderung zusammenhängenden Formalitäten werden von den Standesbeamten erledigt. Kinder, welche im Ausland geboren wurden, können hier ebenfalls eine Geburtsurkunde (Nachbeurkundung) erhalten. Das Standesamt ist auch Anlaufstelle für all jene, die sich dazu entschlossen haben, eine Ehe miteinander einzugehen. Bereits auf der Internetseite des Standesamtes zu Stade finden sich wichtige Informationen rund um das Thema Lebenspartnerschaft und Eheschließung. Auf Checklisten, welche zum Download zur Verfügung stehen, sind alle erforderlichen Dokumente wie Personalausweis, Geburtsurkunde usw. aufgeführt. Selbstverständlich stehen die Standesbeamten dem angehenden Paar mit Rat und Tat zur Seite. Wer den Austritt aus der Kirche oder einer Religionsgemeinschaft wünscht, kann dies ebenfalls hier beantragen.
Doch nicht nur Geburten, Namensgebungen und Eheschließungen werden auf dem Standesamt abgewickelt, sondern auch die Bearbeitung der Sterbefälle, welche sich im Standesamtsbezirk von Stade ereignet haben. Gemäß Gesetz müssen die Angehörigen oder die Krankenhäuser und Pflegeheime den Todesfall innerhalb von drei Werktagen an das Standesamt melden. Die dafür erforderlichen Vordrucke stehen auf der Internetseite zum kostenlosen Download bereit. Ein Merkblatt enthält alle wichtigen Informationen zum Sterbefall. Unter anderem ist ersichtlich, welche Dokumente benötigt werden oder wo und wie die Art der Bestattung anzugeben ist. Für ausländische Bürger gelten besondere Bestimmungen, die ebenfalls aus dem Merkblatt ersichtlich sind. Auf der Internetseite des Standesamtes findet sich auch die Gebührenordnung.